Das Thema Gütertrennung kommt immer dann zur Sprache, wenn vor einer Hochzeit von einem Ehevertrag die Rede ist. Vielen Menschen ist ein Ehevertrag suspekt. Schnell kommen schlechte Gefühle auf. Doch ein Ehevertrag hat nichts damit zu tun, ob man sich mit seiner Entscheidung zur Heirat wirklich sicher ist. Besonders Selbstständige und Unternehmer entscheiden sich für einen Ehevertrag. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Wann ist eine Vereinbarung zur Gütertrennung sinnvoll und wann eher nachteilig?
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Gütertrennung genau?
Die Ehe ist in Deutschland eine so genannte Zugewinngemeinschaft, d.h. während die Ehe besteht, haben beide Ehepartner ihren eigenen Besitz, der auch klar getrennt werden kann. Kommt es zur Scheidung oder zum Tod eines Ehepartners, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Das kann zur Folge haben, dass ein Partner den anderen auszahlen oder Unterhalt zahlen muss. Wird in einem Ehevertrag eine Trennung der Güter vereinbart, behält bei einer Scheidung jeder Ehepartner das, was ihm gehört. Besonders wenn hohe Vermögenswerte oder Firmen im Spiel sind, wird gerne ein solcher Ehevertrag gemacht.
Die Vorteile von Gütertrennung
- Beide Ehepartner können unabhängig voneinander Vermögen aufbauen und es im Falle einer Scheidung auch vollständig behalten.
- Auch Schulden werden im Fall einer Scheidung getrennt voneinander gehandhabt, d.h. kein Ehepartner muss für die Schulden des anderen aufkommen.
- Auch muss bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich nicht berechnet werden. Das kann die Scheidungskosten niedrig halten.
Die Nachteile von Gütertrennung
- Sind die Einkommensverhältnisse der beiden Ehepartner sehr unterschiedlich, kann das bei einer Scheidung große finanzielle Probleme für den geringer verdienenden Ehepartner aufwerfen. Dieser muss eventuell seinen bisher gewohnten Lebensstandard ändern.
- Sind Kinder im Spiel, verstärkt sich dieser Nachteil.
- Wenn ein Ehepartner stirbt, gilt ebenfalls die Gütertrennung, so dass der Überlebende den Erbteil abzüglich des Freibetrags versteuern muss. Ohne Gütertrennung bekommt ein überlebender Ehepartner ein Viertel des Vermögens als Zugewinn steuerfrei.