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Nachname zur zweiten Hochzeit

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© Eigenes Bild

Der Nachname zur zweiten Hochzeit ist oftmals schwieriger auszuwählen, als das bei der ersten Hochzeit war. Ist man einmal geschieden, hat man oft eine ganz andere Meinung zur Wahl des Nachnamens. Dazu kommt, das häufig auch Kinder aus früheren Ehen da sind, denen man mit dem neuen Nachnamen ebenfalls gerecht werden muss. Welche Möglichkeiten es gibt und wann welche Lösung sinnvoll ist, haben wir hier einmal für Euch überlegt.

Nachname zur zweiten Hochzeit - Das Namensrecht

Bei der zweiten Hochzeit, wenn man schon einmal verheiratet war, gelten die selben Regelungen beim Namensrecht wie bei der ersten Trauung. Hier ein Überblick:

  • Jeder behält seinen Namen: Behält jeder Ehepartner seinen Namen, muss sobald ein gemeinsames Kind geboren wurde, einer der beiden Nachnamen für dieses gewählt werden. Das kann der Name der Mutter oder des Vaters sein. Alle gemeinsamen Kinder erhalten dann diesen Nachnamen.
  • Gemeinsamer Familienname: Man kann einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Das kann entweder der Name der Braut oder des Bräutigams sein. Gemeinsame Kinder erhalten dann diesen Namen automatisch.
  • Doppelname: Das Paar wählt einen gemeinsamen Familienname. Der Partner, dessen Nachname nicht als Familienname gewählt wurde, kann einen Doppelnamen erhalten. Der eigene Nachname kann dem Familiennamen entweder voran- oder nachgestellt werden.

Besonderheiten beim Nachname zur Zweiten Hochzeit

Die Wahl fällt bei einer erneuten Heirat nicht immer leicht. Der Grund dafür liegt darin, dass es, wenn man schon einmal verheiratet war, Besonderheiten, die das Ganze komplizierter machen, geben kann.

Nachname des alten Ehepartners bei Scheidung behalten

Bei einer Scheidung ist es möglich, den gemeinsamen Nachnamen zu behalten. So kann es sein, dass ein Geschiedener oder eine Geschiedene den Nachnamen des geschiedenen Ehepartners oder der Partnerin trägt, wenn er oder sie erneut heiraten möchte. Die Gründe dafür können z.B. gemeinsame Kinder sein. Viele Mütter, die bei der ersten Trauung den Nachnamen des Partners angenommen haben, möchten diesen Namen nach einer Scheidung behalten, um auch weiterhin den selben Nachnamen wie das Kind zu tragen. Heiratet man nun erneut, ist es auch möglich, diesen Nachnamen weiterhin zu behalten. Er kann sogar als gemeinsamer Familienname in der neuen Ehe gewählt werden.

Neuer Nachname zur zweiten Hochzeit

Die wenigsten Menschen möchten mit dem Nachnamen eines geschiedenen Partners in eine neue Ehe gehen. Ist ein Kind aus der alten Ehe vorhanden, das diesen Nachnamen trägt, steht man oft vor einer schwierigen Entscheidung. Einerseits möchte man, dass weitere gemeinsame Kinder, die nach der zweiten Hochzeit, geboren werden, den neuen Familiennamen erhalten. Anderseits möchte man auch nicht, dass das Kind aus der ersten Ehe einen anderen Nachnamen hat. Prinzipiell ist es möglich, den Nachnamen des Kindes aus der ersten Ehe ebenfalls zu ändern. Dazu muss der Vater dieses Kinder, sofern ein geteiltes Sorgerecht besteht, zustimmen. Gleiches gilt natürlich auch für eine Mutter, dessen Kind beim Vater lebt. Ob man hier eine Zustimmung bekommt und die Umbenennung des Kindes sinnvoll ist, hängt auch davon ab, wie viel Kontakt zum anderen Elternteil besteht. Eine gute Möglichkeit ist es auch, selbst bei der Hochzeit einen Doppelnamen zu wählen. So schafft man eine gute Verbindung zwischen der neuen Ehe und den Kinder, die aus dieser Ehe stammen werden, und dem Kind aus der ersten Ehe. Im besten Fall kann man so jedem gerecht werden. Hat ein Partner noch keine Kinder und der Partner oder die Partnerin, der oder die bereits ein Kind hat, trägt sowieso ihren Familiennamen nach der Scheidung, genau wie ihr Kind, ist es die einfachste Lösung, wenn als Familienname der Name des Partners oder der Partnerin, die bereits ein Kind hat, gewählt wird. So geht man sämtlichen Konflikten aus dem Weg.

Nachname zur zweiten Ehe – Ohne Kinder

Noch einfacher ist es, wenn keine Kinder aus den ersten Ehen vorhanden sind. Dann kann man sich so frei entscheiden, wie das bei der ersten Heirat der Fall war. Auch wenn die Kinder aus erster Ehe bereits erwachsen sind, spielt die Namenswahl keine so große Rolle mehr. Das selbe gilt, wenn man ohnehin keine gemeinsamen Kinder (mehr) plant. Dann kann es auch eine gute Lösung sein, wenn einfach jeder seinen Nachnamen behält.

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17.12.2023, 09:54 Uhr
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